Bald mehr Hotspots? WLAN-Störerhaftung soll abgeschafft werden
Erin Pettigrew / Flickr
Nach langer Zeit haben sich Union und SPD endlich auf ein neues WLAN-Gesetz geeinigt. Die Störerhaftung soll nun tatsächlich abgeschafft werden, so dass ein Anbieter von einem WLAN-Hotspot für mögliche Vergehen seiner Nutzer in Deutschland nicht mehr haften muss. Ist dies der Siegeszug deutscher Hotspots? Werden wir nun endlich mehr kostenlose WLAN-Zugänge in Deutschland haben, weil mehr Privatpersonen und Firmen ihr Netz zur Verfügung stellen, weil sie keine rechtlichen Konsequenzen mehr fürchten müssen?
Ein erster Schritt
Noch gibt es keinen Grund in lauten Jubel auszubrechen. Zum einen ist das Gesetz noch nicht verabschiedet und zum anderen ist noch nicht klar, ob Hotspot-Betreiber nicht dennoch dem Risiko von Netzsperren oder Abmahnungen ausgeliefert sind.
Richter Ulf Buermeyer, freier Autor bei Netzpolitik.org und Gutachter bei der Bundestagsanhörung zur Reform des Telemediengesetzes, äußert Bedenken:
„In Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes im Fall Goldesel sind alle Access-Provider potenziell von Netzsperren oder Abmahnungen bedroht. Rechtsgrundlage hierfür ist in beiden Fällen ein Unterlassungsanspruch. Es kommt deshalb jetzt darauf an, dass die Koalition ebenfalls regelt, dass der Ausschluss der Haftung nach § 8 TMG auch Unterlassungsansprüche erfasst – so wie es der Vorschlag des Vereins Digitale Gesellschaft und der des Bundesrats vorsehen. Sonst ist mit dem Gesetz nichts gewonnen.“
Am sinnvollsten wäre es also, wenn auch die Freistellung von Unterlassungsansprüchen explizit in das Gesetz mit aufgenommen werden würde. Dann bräuchte in Deutschland niemand mehr Konsequenzen fürchten, wenn er sein WLAN kostenlos der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
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